Rechtsprechung
VG Regensburg, 23.11.2017 - RO 2 K 17.1107 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayBO Art. 76; BayBO Art. 57 Abs. 4
Nutzungsuntersagung für eine Lagerhalle für einen Malerbetrieb - rewis.io
Nutzungsuntersagung für eine Lagerhalle für einen Malerbetrieb
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 18.09.2017 - 15 CS 17.1675
Keine Duldungsverfügung gegenüber dem Grundstückseigentümer bei …
Auszug aus VG Regensburg, 23.11.2017 - RO 2 K 17.1107
Die hiergegen eingelegte Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 18. September 2017 - 15 CS 17.1675 - zurück.Mit dem diesbezüglichen, im Zuge des Beschwerdeverfahrens nochmals erweiterten Darlegungen der Klägerbevollmächtigten hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 18.09.2017 - 15 CS 17.1675 - ausführlich auseinandergesetzt.
Die im vorliegenden Fall konkret bestehende Problematik der Änderung einer bauplanungsrechtlich festgelegten und ausschließlich genehmigten landwirtschaftlichen Nutzung in eine landwirtschaftsfremde Nutzung (Entprivilegierung) stellte sich dort schon vom Ansatz her nicht (vgl. auch BayVGH, B.v. 18.09.2017 - 15 CS 17.1675).
Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Beschwerdeentscheidung vom 18.09.2017 - 15 CS 17.1675 - hervorgehoben, dass sich der Kläger im Beschwerdeverfahren darauf beschränkt hat, nur unsubstantiiert und eher beiläufig auf den vorübergehenden Charakter der Nutzung hinzuweisen, ohne den zeitlichen Umfang näher einzuschränken.
Damit ist die Genehmigungspflichtigkeit des Vorhabens zu bejahen (so auch BayVGH, B.v. 18.09.2017 - 15 CS 17.1675).
Vielmehr spricht alles dafür, dass das an § 30 BauGB zu messende Vorhaben als landwirtschaftsfremde Nutzung schon an den Festsetzungen des dort geltenden Bebauungsplans scheitert und eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB im Hinblick auf die Grundzüge der Planung und deren Betroffenheit durch das Vorhaben mehr als fraglich erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 18.09.2017 - 15 CS 17.1675).
Sonstige Ermessensfehler, die das Gericht im Rahmen der insoweit eingeschränkten Überprüfung beanstanden müsste, sind nicht ersichtlich und wurden weder im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, noch im Beschwerdeverfahren oder im Hauptsacheverfahren vorgetragen (vgl. auch BayVGH, B.v. 18.09.2017 - 15 CS 17.1675).
- VGH Bayern, 27.07.2005 - 26 ZB 05.1519
Auszug aus VG Regensburg, 23.11.2017 - RO 2 K 17.1107
Fehl geht insoweit der Hinweis der Klägerbevollmächtigten auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Juli 2005 - 26 ZB 05.1519 - (BeckRS 2005, 16946), weil es sich dort keineswegs um einen vergleichbaren Fall handelte. - BVerwG, 17.12.1998 - 4 NB 4.97
Bebauungsplan, Festsetzungen; Fläche für die Landwirtschaft; von Bebauung …
Auszug aus VG Regensburg, 23.11.2017 - RO 2 K 17.1107
Zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören aber nicht nur nicht-bauliche Nutzungen, sondern grundsätzlich auch bauliche Nutzungen, die der Landwirtschaft dienen (BVerwG, B.v. 17.12.1998 - 4 NB 4/97 - juris Rn. 8). - BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 912.80
Auszug aus VG Regensburg, 23.11.2017 - RO 2 K 17.1107
Kommt er dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, so brauchen sich grundsätzlich auch dem Verwaltungsgericht weitere Fragen und Beweiserhebungen nicht aufzudrängen (vgl. BVerwG, U.v. 27.04.1982 - 9 C 912/80 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 05.07.2004 - 15 CS 04.58
Voraussetzung einer Nutzungsuntersagung
Auszug aus VG Regensburg, 23.11.2017 - RO 2 K 17.1107
Sollen nach dem Willen der Behörde die für die Nutzungsuntersagung sprechenden öffentlichen Belange den Vorrang haben und weist der Fall keine Besonderheiten auf, die eine ausdrückliche Würdigung der privaten Belange gebieten, genügt für die Begründung der Ermessenserwägungen die Darlegung der öffentlichen Belange (BayVGH, B.v. 05.07.2004 - 15 CS 04.58 - juris Rn. 20).
- VGH Bayern, 18.09.2017 - 15 CS 17.1675
Keine Duldungsverfügung gegenüber dem Grundstückseigentümer bei …
Der Antragsteller ließ gegen den Bescheid vom 12. Juni 2017 am 6. Juli 2017 Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Regensburg erheben (dortiges Az. RN 2 K 17.1107), über die - soweit ersichtlich - bislang nicht entschieden wurde. - VG Regensburg, 01.08.2017 - RO 2 S 17.1207
Nutzungsänderung von landwirtschaftlicher zu gewerblicher Nutzung
Diese ist unter dem Az. RO 2 K 17.1107 anhängig.Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Behörden- und Gerichtsakten sowie der beigezogenen Akten des Verfahrens RO 2 K 17.1107 verwiesen.